Therapieablauf

Hier finden Sie Informationen darüber, wie sich der Ablauf in meiner Physiotherapie-Praxis gestaltet und welche organisatorischen Unterlagen benötigt werden und welche Kosten für Sie entstehen.

AblaufOrganisatorisches

Therapieablauf

Befundung

Das Ziel der ersten Sitzungen ist die genaue Befundung des Problems, hierbei handelt es sich um eine genaue Befragung sowie körperliche Untersuchung des betroffenen Bereichs.

Mithilfe dieser Informationen und den Informationen des behandelnden Arztes kläre ich welche Funktionsstörungen vorliegen, welche Aktivitäten des täglichen Lebens eingeschränkt sind und welche Strukturen (Muskeln, Gelenke, Bänder, Sehnen, Nerven usw.) für die Entstehung der Funktionsstörung verantwortlich sein können.

Definition von Nah- und Fernzielen

Die Informationen aus dem physiotherapeutischen Befund helfen mir gemeinsam mit Ihnen realistische Nah- und Fernziele zu finden. Um sie wieder bestmöglich in ihr gewohntes Umfeld zurückzubringen.

Therapiemassnahmen

Auswahl von aktiven und passiven Therapie-Maßnahmen

Um die gesteckten Ziele zu erreichen, wähle ich individuell passive sowie aktive Therapiemaßnahmen für Sie aus, welche ich aufgrund des Befundes auswähle.

Therapieabschluss

Endbefund und Therapieabschluss

In der letzten Einheit erstelle ich einen Endbefund und kontrolliere, ob unsere Ziele erreicht wurden. Um ein erneutes Auftreten der Beschwerden zu vermeiden, besprechen wir Ihr individuelles und langfristiges Eigenprogramm, welches sie dann in eigeninitiative zuhause präventiv ausüben können.

Organisatorisches

Verordnungsschein

Für die Physiotherapeutische Behandlung nach Verletzungen und Operationen benötigen Sie einen Verordnungsschein. Die Verordnung für Physiotherapie wird bei Bedarf von Ihrem Hausarzt oder Facharzt ausgestellt.

Diese müssen Sie dann von der gesetzlichen Krankenkasse (GKK, SVA, BVA …) bewilligen lassen, damit Sie mit dem Krankenversicherungsträger rückverrechnen können.

Chefärztliche Bewilligung

Eine Chefärztliche Bewilligung muss vor Beginn der Physiotherapie eingeholt werden, damit es nach Therapieende keine Probleme mit der Rückverrechnung mit der Krankenkasse gibt.

Therapiekosten und Rückerstattung

PT02 (Physiotherapie für 45 min.):   85,00 Euro

PT03 (Physiotherapie für 60 min.): 113,00 Euro

(Alle Preise inkl. MwSt.)

 

Da ich ein Wahltherapeut bin, müssen Sie zu Beginn die gesamten Kosten der Physiotherapie bezahlen und können diese, mit entsprechender Chefärztlicher Genehmigung, bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Diese erstattet Ihnen den jeweiligen Kassentarif. Dieser variiert zwischen 20 % und 50 % der Therapiekosten. Einige Zusatzversicherungen erstatten den Selbstbehalt.

Änderungen vorbehalten, Angaben ohne Gewähr.

Prävention

Für eine vorbeugende Behandlung brauchen Sie keine Verordnung. Die Kosten können eventuell von privaten Versicherungen rückvergütet werden.

Wichtig - Terminabsage

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, kann dieser bis zu 24 Stunden vor Therapiebeginn abgesagt werden. Da zu einem späteren Zeitpunkt eine Terminvergabe an andere Patienten nicht mehr möglich ist, müssen andernfalls die entstandenen Kosten verrechnet werden.

Was Sie für die Therapie benötigen

Bringen Sie bitte den Verordnungsschein, die Chefärztliche Bewilligung und sämtliche Befunde (Artzbefunde, Röntgen, Ultraschall, MRI, CT usw.) zur Therapie mit. Zusätzlich benötigen Sie ein großes Handtuch, Sportbekleidung und Hallenschuhe.